Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Jänner 2026
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Markus Schenkeli, Wenisbucher Straße 94, A - 8044
Graz, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von Markus Schenkeli ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies
die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt,
zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Veranstaltungs-Anbot (= Programm), in dem alle vereinbarten
Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote von Markus Schenkeli sind freibleibend.
Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Programm im beschriebenen Ausmaß (= Veranstaltungs-Anbot). Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung
verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
Entscheidungen über Programmgestaltung und Umfang obliegen Markus Schenkeli in Absprache mit dem Auftraggeber. Markus Schenkeli kann in Vertretung seiner Selbst auch geeignetes Personal (Moderatoren / DJs / Techniker) zur Durchführung von Veranstaltungen einsetzten.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt der Showmaster dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch
die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.
Leistung und Honorar
Das angeführte Honorar beinhaltet die Abwicklung der jeweiligen Veranstaltung samt Bereitstellung der notwendigen Sachmittel und des Personals laut Anbot. Sachpreise und sonstige Preise für diverse Bewerbe sind darin nicht enthalten.
Markus Schenkeli ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Markus Schenkeli ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung der Veranstaltung einzusetzen. Kostenvoranschläge von Markus Schenkeli sind unverbindlich.
Rücktritt
Sollte der Auftraggeber nach erfolgtem Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten oder unterbleibt die Veranstaltung, werden Stornogebühren in folgendem Ausmaß in Rechnung gestellt:
50 % der Rechnungssumme bei Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung
80 % der Rechnungssumme bei Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung
90 % der Rechnungssumme bei Rücktritt bis 1 Tag vor der Veranstaltung
100% der Rechnungssumme bei Rücktritt am Veranstaltungstag. Der vorzeitige Rücktritt verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung bereits erbrachter Vorleistungen.
Haftung
Die Haftung von Markus Schenkeli richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Showmaster, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Übrigen haftet Markus Schenkeli nicht für einen bestimmten Erfolg der Veranstaltung. Sollte die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse, die in der Sphäre von Markus Schenkeli liegen, nicht durchgeführt werden, schließt Markus Schenkeli im gesetzlich zulässigen Ausmaß die Haftung für allfällige Schadenersatzansprüche, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ausdrücklich aus. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Markus Schenkeli der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
Zahlung
Sofern keine Sondervereinbarungen bestehen, sind Rechnungen sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent p.a. über der Bankrate als vereinbart.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch den Showmaster schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Schadenersatz zu.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Markus Schenkeli beruhen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Markus Schenkeli und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird Graz, Österreich vereinbart. Markus Schenkeli ist jedoch auch berechtigt, ein
anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
Nebenabreden / Schriftform
Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Showmasters abgetreten werden.

